AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kameramädle
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kameramädle und ihren Kunden Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Kameramädle hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Auftraggeber kann die Anfertigung von Fotos telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website von Kameramädle anfragen. Diese Anfrage stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.2 Kameramädle erstellt daraufhin ein verbindliches Angebot, das für 7 Werktage gültig ist. Nimmt der Auftraggeber das Angebot innerhalb dieser Frist schriftlich oder per E-Mail an, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
2.3 Erfolgt die Annahme erst nach Ablauf der Frist, liegt darin ein neues Angebot des Auftraggebers, das Kameramädle durch ausdrückliche Bestätigung oder die Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (z. B. Wegebeschreibung, Sonderwünsche).
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Fotografieren an den vorgesehenen Standorten erlaubt ist. Eventuelle Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.
3.3 Fotos unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Kameramädle. Reklamationen hinsichtlich der gestalterischen Umsetzung sind ausgeschlossen.
3.4 Nachträgliche Änderungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich und werden zusätzlich berechnet.
3.5 Falls eine Fotobox oder ähnliches Equipment zur Verfügung gestellt wird, haftet der Auftraggeber für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch.
3.6 Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle nicht von Kameramädle zu vertretenden Umstände (z. B. Witterungsbedingungen, Nichterscheinen von Personen, Reisesperren, höhere Gewalt).
4. Pflichten von Kameramädle
4.1 Kameramädle erfüllt den Auftrag persönlich und beschäftigt keine Subunternehmer.
4.2 Die Übergabe der bearbeiteten Fotos erfolgt in einem gängigen digitalen Format (z. B. JPEG), nicht jedoch im RAW-Format.
4.3 Die fertigen Fotos werden nach vollständiger Bezahlung zur Verfügung gestellt.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Die Preise richten sich nach individueller Vereinbarung.
5.2 Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises fällig, zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann Kameramädle die Leistung verweigern.
5.3 Die Restzahlung ist 14 Tage nach der Hochzeit fällig.
5.4 Zusätzliche Leistungen oder eine Verlängerung des Shootings werden nachträglich berechnet.
6. Stornierung und Rücktritt
6.1 Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bleibt die Anzahlung als Schadensersatz einbehalten, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
6.2 Ist Kameramädle aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit verhindert, wird die Anzahlung erstattet.
6.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
7. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos im Eigentum von Kameramädle.
7.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke. Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
7.3 Kameramädle bestimmt die finale Auswahl der Fotos.
8. Haftung
8.1 Kameramädle haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Kameramädle nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
8.4 Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Kameramädle alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
9.2 Der Auftraggeber stellt Kameramädle Essen und Getränke während der Hochzeitsreportage in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung und gewährt angemessene Pausen.
9.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Lokalitäten das Fotografieren erlaubt ist.
9.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, deren Abbild während des Auftrags erfasst wird, mit der Herstellung entsprechender Aufnahmen einverstanden sind. Einschränkungen sind Kameramädle rechtzeitig mitzuteilen.
10. Datenschutz
10.1 Kameramädle behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und verarbeitet sie nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
10.2 Die Datenschutzerklärung kann online eingesehen werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aalen, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Diese AGB treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.